Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen der Analytik Jena GmbH
I. Allgemeiner Teil
1. Anwendungsbereich
Es gelten ausschlie?lich die nachstehenden Bedingungen für alle - auch
zukünftigen - Lieferungen und Leistungen, soweit schriftlich nicht etwas
anderes vereinbart worden ist. Gesch?ftsbedingungen des Kunden gelten nur,
soweit wir ihnen schriftlich zustimmen.
Insbesondere gilt unser Schweigen nicht als Anerkennung oder Zustimmung,
auch nicht bei zukünftigen Vertr?gen. Diese Verkaufsbedingungen gelten
anstelle etwaiger AGB des Kunden auch dann, wenn nach diesen die Auftragsannahme
als bedingungslose Anerkennung der AGB vorgesehen ist.
2. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
2.1 Es gilt deutsches Recht. Das UN-übereinkommen über Vertr?ge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen
2.2 Im Falle von Streitigkeiten aus dem zugrundeliegenden Vertrag haben wir das Recht, zwischen ordentlichem Rechtsweg und Schiedsgericht zu w?hlen. Sollten wir als Beklagte in Anspruch genommen werden, sind wir verpflichtet, auf rechtzeitige Aufforderung des anderen Teils binnen angemessener Frist unser Wahlrecht schon vorprozessual auszuüben. Bei verweigerter oder versp?teter Wahl verzichten wir bereits jetzt auf die Einrede der Schiedsgerichtsbarkeit.
2.3 Bei Wahl des schiedsgerichtlichen Verfahrens gilt:
alle im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag ergebenden Streitigkeiten
werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit
(DIS) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung unter
Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht
besteht aus drei Schiedsrichtern. Der Ort des schiedsgerichtlichen Verfahrens
ist unser Gesch?ftssitz. Das Verfahrensrecht dieses Ortes kommt zur Anwendung,
soweit die Schiedsgerichtsordnung keine Regelungen trifft. Das Schiedsgericht
soll das in der Bundesrepublik Deutschland geltende materielle Recht, jedoch
unter Ausschluss des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Warenkauf
(CISG) und unter Ausschluss der Verweisungsvorschriften des internationalen
Privatrechts, anwenden. Der Schiedsspruch ist schriftlich zu begründen.
Das Schiedsgericht wird auch über die Kosten des Verfahrens und die notwendigen
Auslagen der Parteien entscheiden .
2.4 Bei Wahl des ordentlichen Rechtsweges ist für alle Streitigkeiten aus den zugrundeliegenden Vertr?gen Gerichtsstand unser Gesch?ftssitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Gesch?ftssitz des Kunden zu klagen.
II. Teil – Lieferungen
1. Angebote
1.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Vertr?ge kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbest?tigung oder Lieferung zustande.
1.2 Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden oder Zusagen zu treffen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen oder diese Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen zu unserem Nachteil ab?ndern.
1.3 Die zum Angebot geh?renden Technischen Daten, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Ma?angaben sind unverbindlich, es sei denn sie sind (a) ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder (b) wesentlich.
1.4 Wir behalten uns ?nderungen der Konstruktion, die aus technischer Sicht sinnvoll sind, vor.
1.5 Der Kunde hat die Verwendbarkeit unserer Ware in eigener Verantwortung zu prüfen.
2. Gefahrübergang, Versand- und Lieferfrist
2.1 Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung EXW (in der Auftragsbest?tigung benannter Ort) Incoterms 2020. Die Gefahr geht auch dann gem?? EXW Incoterms 2020 auf den Kunden über, wenn wir ausnahmsweise noch andere Leistungen, wie z.B. die Versandkosten oder den Versand (auch durch eigene Transportpersonen) und Aufstellung übernommen haben.
2.2 Soweit vereinbart ist, dass wir den Versand übernehmen, w?hlen wir für den Versand die nach unserem Ermessen sicherste und kostengünstigste L?sung.
2.3 Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbest?tigung, jedoch nicht vor Kl?rung aller Einzelheiten der Auftragsausführung sowie Erhalt der vom Kunden zu erbringenden Unterlagen und Genehmigungen sowie einer vereinbarten Anzahlung.
2.4 Verz?gert sich der Versand infolge von Umst?nden, die wir nicht zu vertreten haben,
- geht die Gefahr mit dem Tag des vereinbarten Liefertermins, sp?testens aber mit der Bereitstellung zum Versand auf den Kunden über,
- bleibt der Kunde gleichwohl zur Abnahme und Bezahlung der Ware verpflichtet,
- sind wir berechtigt, die Rechnung zu stellen,
- lagern wir die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden; bei Lagerung in unserem jeweiligen Werk tr?gt der Kunde die entstehenden Kosten, jedoch mindestens 0,5 % des Rechnungsbetrages der gelagerten Lieferung,
- haben wir das Recht, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen,
- hat der Kunde insbesondere die Kosten und Gefahren zu tragen, die sich aus nicht rechtzeitigen, ihm obliegenden Anweisungen und Erledigungen notwendiger Formalit?ten ergeben.
2.5 Sofern wir ?nderungswünsche des Kunden akzeptieren, verl?ngern diese die Lieferfrist angemessen, bis wir ihre Machbarkeit geprüft haben und um den Zeitraum, der für die Umsetzung der neuen Vorgaben in die Produktion notwendig ist.
2.6 Erfolgt eine Lieferung aufgrund unseres Verschuldens versp?tet, so
ist der Kunde berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz für jede vollendete
Woche der Verz?gerung zu verlangen, sofern er nachweist, dass ihm hieraus
ein Schaden entstanden ist Der pauschale Schadensersatz betr?gt 0,5 % pro
vollendeter Woche des Verzuges, insgesamt jedoch begrenzt auf max. 5 %
des Netto-Rechnungsbetrages des vom Verzug betroffenen Teils der Lieferung.
Der Nachweis, dass dem K?ufer gar kein Schaden oder nur ein wesentlich
geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist, bleibt uns
vorbehalten.
Der Schadensersatzanspruch statt der Leistung gem?? Ziffer 10 bleibt unberührt.
Der gesetzliche Rücktritt bleibt unberührt, setzt aber voraus, dass wir
die Versp?tung zu verschulden haben.
3. H?here Gewalt
3.1 Unvorhergesehene, unvermeidbare und nicht von uns zu vertretende Ereignisse (H?here Gewalt), insbesondere (i) Naturkatastrophen, extreme Naturereignisse, (ii) Krieg, Revolution, Terrorakte, (iii) W?hrungs- oder Handelsbeschr?nkungen, (iv) beh?rdliche Ma?nahmen, Regierungsanordnungen, (v) Epidemien, Pandemien oder Seuchen, (vi) Streiks, Aussperrungen, Betriebsst?rungen, sowie Schwierigkeiten in der Material- und Energiebeschaffung, Transportverz?gerungen oder Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Genehmigungen, insbesondere Import- und Exportlizenzen, verl?ngern die Lieferfrist um die Dauer der St?rung und ihrer Auswirkungen. Dies gilt auch, wenn die Hindernisse bei unseren Vorlieferanten oder w?hrend eines bestehenden Verzuges eintreten.
3.2 Ist die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer, sind wir zum Rücktritt berechtigt. Soweit dem Kunden infolge der Verz?gerung die Abnahme der Lieferung nicht zuzumuten ist, kann er durch schriftliche Erkl?rung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten.
3.3 Schadensersatzansprüche sind in den in dieser Ziffer 3 genannten F?llen ausgeschlossen
4. Vorbehalt und Einholung von Genehmigungen
4.1 Sind wir für das Einholen von Genehmigungen, insbesondere für die Ausfuhr/Verbringung/Einfuhr unserer Ware verantwortlich, stehen unsere Lieferungen (Vertragserfüllung) unter dem Vorbehalt, dass einer Genehmigung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstige Sanktionen entgegenstehen. Der Kunde verpflichtet sich, uns in diesem Fall alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für die Ausfuhr/Verbringung/Einfuhr ben?tigt werden.
4.2 Wird eine von uns beantragte, erforderliche Genehmigung nicht erteilt, gilt der Vertrag bezüglich der hiervon betroffenen Lieferung als nicht geschlossen; Schadensersatzansprüche gegen uns sind insoweit ausgeschlossen.
5. Teillieferungen
Wir sind zu Teillieferungen im für den Kunden zumutbaren Umfang berechtigt.
6. Preise und Zahlungen
6.1 Die Preise verstehen sich - soweit nicht anders vereinbart - EXW (in der Auftragsbest?tigung benannter Ort) Incoterms 2020, netto, in Euro, zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer und ausschlie?lich Verpackung.
6.2 Zahlungen sind innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug frei unserer Zahlstelle zu leisten. Zahlungen gelten nur in dem Umfang als geleistet, wie wir bei einer Bank frei darüber verfügen k?nnen. Schecks und Wechsel nehmen wir nur zahlungshalber an; Diskont und Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Sie sind sofort f?llig.
6.3 Bei versp?teter Zahlung berechnen wir ohne Mahnung F?lligkeitszinsen in H?he von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, mindestens aber 10 %. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.
6.4 Entstehen begründete Zweifel an der Zahlungsf?higkeit des Kunden, wie beispielsweise durch schleppende Zahlungsweise, Zahlungsverzug, Wechsel- oder Scheckprotest, so k?nnen wir Sicherheitsleistungen oder Barzahlung Zug-um-Zug gegen Leistung verlangen. Kommt der Kunde diesem Verlangen nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, k?nnen wir vom noch nicht erfüllten Teil des Liefervertrages zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Die Frist ist entbehrlich, wenn der Kunde zur Sicherheitsleistung erkennbar nicht imstande ist, beispielsweise wenn die Er?ffnung des Insolvenzverfahrens über das Verm?gen des Kunden beantragt wurde.
6.5 Der Kunde kann nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, soweit seine Gegenforderungen unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskr?ftig festgestellt sind.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Gesch?ftsverbindung mit dem Kunden vor. Besteht ein Kontokorrentverh?ltnis, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf den anerkannten Saldo.
7.2 Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt für
uns als Hersteller, ohne uns zu verpflichten. Bei Vermischung und Verbindung
mit anderen Waren erwerben wir Miteigentum an der neuen Ware im Verh?ltnis
des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem der anderen Materialien.
Gleiches gilt für die Verarbeitung der Vorbehaltsware mit fremden Gegenst?nden.
Wird die Sache in der Weise verbunden oder vermischt, dass die Sache des
Kunden als Hauptsache anzusehen ist, sind der Kunde und wir uns bereits
jetzt einig, dass der Kunde uns anteilsm??ig Miteigentum an dieser Sache
übertr?gt. Wir nehmen die übertragung an.
7.3 Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gew?hnlichen Gesch?ftsverkehr ver?u?ern und sie weder verpf?nden noch sicherungsübereignen. Der Kunde hat uns etwaige Zugriffe Dritter unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die durch die Abwehr eines Zugriffs entstehen, übernimmt der Kunde, sofern sie nicht beim Dritten beigetrieben werden k?nnen.
7.4 Der Kunde hat die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Verlust und Besch?digung ausreichend zum Neuwert zu versichern. Die Versicherungspolice sowie der Nachweis der Bezahlung der Pr?mien sind uns auf Verlangen vorzulegen. Ansprüche aus den Versicherungsvertr?gen tritt der Kunde bereits jetzt an uns ab.
7.5 Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weiterver?u?erung der Vorbehaltsware in vollem Umfang bereits jetzt zur Sicherung an uns ab.
7.6 Der Kunde ist berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen. Die Berechtigung zur Verwendung und Ver?u?erung der Vorbehaltsware sowie die Berechtigung zur Einziehung der Forderungen erlischt, wenn der Kunde in Zahlungsverzug ger?t, wenn ein Antrag auf Er?ffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wurde oder er seine Zahlungen eingestellt hat. In diesen F?llen darf der Kunde die Ware auch nicht mehr weiterverarbeiten.
7.7 In den in Ziffer 7.6 genannten F?llen hat uns der Kunde die Rücknahme der Vorbehaltsware zu erm?glichen, uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, die Forderungsabtretungen seinen Abnehmern mitzuteilen und uns alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Wir sind berechtigt, die Abtretung gegenüber seinen Kunden offenzulegen. In der Rücknahme von Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Erkl?ren wir den Rücktritt, sind wir zur freih?ndigen Verwertung berechtigt.
7.8 übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, geben wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl frei.
8. Rechte an Unterlagen und Geheimhaltung
Der Kunde verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen (insbesondere
Einzelheiten unserer Angebote, wie technische L?sungen, Preise und Konditionen
usw. sowie Muster, Zeichnungen, und sonstige Betriebs- und Gesch?ftsgeheimnisse),
die er von uns erhalten hat, geheim zu halten, sie Dritten nicht zug?nglich
zu machen und sie nicht für eigene oder fremde Zwecke zu verwenden.
Wir behalten s?mtliche Eigentums- und Urheberrechte an diesen vertraulichen
Informationen.
9. Haftung für M?ngel
9.1 Offene Sachm?ngel der gelieferten Ware sind uns unverzüglich nach Erhalt der Ware, verborgene Sachm?ngel unverzüglich nach Entdecken schriftlich anzuzeigen.
9.2 Sendet der Kunde reklamierte Ware an uns zur überprüfung der Reklamation
zurück, gilt zur Sicherheit unserer Mitarbeiter folgendes:
Der Kunde hat die
Dekontaminationserkl?rung
vollst?ndig ausgefüllt und unterschrieben an uns zu übersenden. Die Dekontaminationserkl?rung
ist au?en an der Versandverpackung anzubringen. Die Produkte werden in
unserem Service ausschlie?lich dann überprüft und bearbeitet, wenn die
Dekontaminationserkl?rung vorliegt.
Der Kunde hat die beanstandete Ware in der Original- oder einer gleichwertigen
Verpackung zur überprüfung des gerügten Mangels auf seine Kosten an uns
zu retournieren.
9.3 Bei einer berechtigten Reklamation gilt:
(a) Wir werden nach unserer Wahl die Ware nachbessern oder Ersatz liefern,
wobei die Durchführung nicht als Anerkenntnis der Leistungsverpflichtung
zu verstehen ist, sondern ausschlie?lich aus Kulanz erfolgt. Sollte die
Nachbesserung fehlschlagen, kann der Kunde eine Preisminderung verlangen
oder – bei erheblichen M?ngeln – vom Vertrag zurücktreten. Bei Fehlschlagen
der Nacherfüllung steht dem Kunden zudem das Recht zu, nach Ma?gabe der
Ziffer 10 Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
(b) Kosten der Nacherfüllung, die dadurch entstehen, dass die gekaufte
Sache nach der Lieferung an einen anderen Ort als die gewerbliche Niederlassung
des Kunden verbracht wurde, werden nicht übernommen.
(c) Ein Anspruch auf Erstattung von Aus- und Einbaukosten besteht nicht,
wenn wir den Mangel nicht zu vertreten haben.
9.4 Für im Rahmen der Gew?hrleistung eingebaute Ersatzteile haften wir bis zum Ablauf der für den ursprünglichen Liefergegenstand geltenden Verj?hrungsfrist. Die Verj?hrung tritt jedoch entsprechend § 203 S. 2 BGB frühestens drei Monate nach erfolgter Nachbesserung bzw. Ablieferung des Ersatzteils ein.
9.5 Bei einer unberechtigten Reklamation behalten wir uns vor, die durch die Reklamation entstandenen (auch internen) Kosten in Rechnung zu stellen.
10. Allgemeine Haftung
10.1 Wir haften bei Vorsatz oder grober Fahrl?ssigkeit, bei arglistigem Verschweigen von M?ngeln, bei Verletzung des Lebens, des K?rpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz nach Ma?gabe des Gesetzes. Im Falle einer übernommenen Garantie haften wir nach Ma?gabe etwaiger Garantiebestimmungen.
10.2 Bei einfacher Fahrl?ssigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgem??e Durchführung des Vertrags überhaupt erst erm?glicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelm??ig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung das Erreichen des Vertragszwecks gef?hrdet, aber – soweit in Ziffer 2.6 für Verzugssch?den nicht abweichend geregelt – beschr?nkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens. In allen übrigen F?llen ist unsere Haftung ausgeschlossen.
10.3 Ansprüche des Kunden wegen M?ngeln verj?hren 12 Monate ab Gefahrübergang,
sonstige Ansprüche ebenfalls 12 Monate ab dem gesetzlichen Verj?hrungsbeginn.
Abweichend von Satz 1 dieser Ziffer 10.3 gelten im Falle unserer Haftung
wegen übernahme einer Garantie die Garantiebestimmungen und bei arglistigem
Verschweigen eines Mangels sowie bei Schadensersatzansprüchen nach dem
Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des K?rpers oder
der Gesundheit und wegen vors?tzlicher oder grob fahrl?ssiger Verletzung
von Pflichten die gesetzlichen Verj?hrungsvorschriften.
10.4 Der Kunde kann im Falle einer Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften und Rechtsfolgen.
11. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Lieferungen ist der in der Auftragsbest?tigung benannte Ort, für die Zahlung unser Gesch?ftssitz.
III. Teil – Leistungen
Bei allen Leistungen, die wir für einen Kunden erbringen, insbesondere Beratung, Helpdeskservice, Engineering, Inbetriebnahme, Instandhaltung, Wartung, Reparatur, Kalibrierung, Installation, Anpassungen oder Bedienung der von uns erworbenen oder von uns zu erwerbenden Komponenten oder sonstigen Serviceleistungen (nachfolgend ?Leistungen“ genannt) gelten die nachfolgenden Bedingungen:
1. Angebot, Leistungsumfang
1.1 Wir legen den Umfang unserer Leistungen in unserem Angebot fest.
1.2 Der Quellcode (Sourcecode) ist nur dann Bestandteil des Leistungsumfangs, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
1.3 Im übrigen gilt Teil II, Ziffer 1 entsprechend.
2. Durchführung der Leistungen
2.1 Wir sind berechtigt, die Leistungen durch Dritte (sachverst?ndige Personen, Subunternehmer) zu erbringen.
2.2 Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch einen bestimmten Mitarbeiter, es sei denn, dies wurde schriftlich vereinbart. Die Benennung eines Mitarbeiters im Angebotstext und der Auftragsbest?tigung erfüllt diese Voraussetzungen nicht.
2.3 Der Kunde hat gegenüber den von uns eingesetzten Mitarbeitern oder Dritten kein Weisungsrecht.
3. Frist zur Leistungserbringung, Ort der Leistungserbringung, Arbeitszeit
3.1 Die Ziffern 2.3 und 2.5 sowie 2.6 des Teils II gelten entsprechend für die Erbringung von Leistungen.
3.2 Die Frist zur Erbringung der Leistungen verl?ngert sich angemessen, sofern und solange der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgem?? nachkommt.
3.3 Verz?gert sich die Erbringung der Leistungen infolge von Umst?nden, die wir nicht zu vertreten haben,
- bleibt der Kunde gleichwohl zur Annahme und Bezahlung der Leistungen verpflichtet,
- sind wir berechtigt, die Rechnung zu stellen,
- haben wir das Recht, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen
3.4 Wenn auf Wunsch des Kunden ein vereinbarter Termin für die Durchführung der Leistungen verschoben werden muss, sind wir berechtigt, die uns im Hinblick auf den vereinbarten Termin bereits entstandenen oder veranlassten (auch internen) Kosten (z. B. Reisekosten von uns oder von Dritten) in Rechnung zu stellen.
3.5 Wir bestimmen den Arbeitsort und die Arbeitszeit eigenverantwortlich. Dabei nehmen wir auf die rechtzeitig und schriftlich mitgeteilten berechtigten Belange des Kunden Rücksicht.
4. Mitwirkungspflicht des Kunden
4.1 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle für die Ausführung der Leistungen notwendigen Voraussetzungen geschaffen, uns alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt und alle Informationen erteilt werden, und wir von allen für unsere Leistungen relevanten Vorg?ngen und Umst?nden in Kenntnis gesetzt werden. Dies gilt auch für alle relevanten Unterlagen, Informationen, Vorg?nge und Umst?nde, die erst w?hrend der Durchführung unserer Leistungen bekannt werden.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Mitarbeitern die geleisteten Arbeitsstunden an jedem Ende eines Arbeitstages schriftlich zu best?tigen.
4.3 Soweit die Leistungen in den Betriebsr?umen des Kunden durchgeführt werden, stellt der Kunde uns kostenfrei ausreichend Arbeitsplatz zur Verfügung und gew?hrt uns Zugang zu den erforderlichen (EDV-) Systemen.
4.4 Der Kunde ist für die Beschaffung von etwaigen Genehmigungen – insbesondere beh?rdlicher Natur –, die für die Erbringung der Leistungen Voraussetzung sind, ausschlie?lich verantwortlich.
4.5 Kommt der Kunde den in dieser Ziffer 4 genannten oder weiteren Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgem?? nach und entstehen dadurch Verz?gerungen und/oder Mehraufwand, k?nnen wir die Vergütung sowie die vereinbarten Fristen angemessen anpassen.
5. Vergütung
Es gilt die vereinbarte Vergütung. Erbringen wir Leistungen, ohne vorab eine Vergütung vereinbart zu haben, gilt die übliche Vergütung zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer sowie zuzüglich s?mtlicher Nebenkosten, wie z. B. Reisekosten, Reisezeiten, Spesen, Ausl?sungen usw.
6. Haftung
6.1 Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart
ist, übernehmen wir bei der Erbringung von Leistungen nicht die Verantwortung,
einen bestimmten Erfolg zu erreichen.
Wir verpflichten uns jedoch, die Leistungen mit branchenüblicher Sorgfalt
unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erbringen.
6.2 Sofern wir ausnahmsweise bei der Erbringung von Leistungen die Verantwortung übernehmen, einen bestimmten Erfolg zu erreichen, gilt folgendes:
- Ziffer 10 des Teils II. gilt entsprechend,
- Es ist eine Abnahme gem?? § 640 BGB durchzuführen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kunde verpflichtet, die Abnahme unverzüglich, sp?testens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach unserer Mitteilung der Fertigstellung abzunehmen. Erteilt der Kunde keine Abnahme und nutzt er trotzdem die Leistungen oder Gegenst?nde, an denen wir die Leistungen durchgeführt haben, gilt die Abnahme als erteilt, es sei denn der Kunde hat nicht nur unwesentliche M?ngel reklamiert.
7. Rechte an den Leistungen und Ergebnissen
Der Kunde erwirbt an den Ergebnissen, die wir im Rahmen unserer Leistungen erzielen und ihm übergeben, mit der vollst?ndigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ein nicht ausschlie?liches, nicht übertragbares, r?umlich und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht im Rahmen des vertraglich vereinbarten Einsatzzweckes. Im übrigen verbleiben s?mtliche Rechte bei uns.
8. Erg?nzenden Regelungen
Im übrigen gelten für die Leistungen die Regelungen in den Ziffern 3 + 6 + 8 + 10 + 11 aus Teil II zu den Lieferungen entsprechend.